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Betrachtet man die Gesetze und Verordnungen anderer
Gemeinden aus dem Kanton Graubünden zum Thema
Hundehaltung und Leinenpflicht, so findet man nirgends
eine vom Tourismus lebende Gemeinde, die ihre
hundehaltenden Gäste derart vor den Kopf stosst, wie es
die Ferienregion Lenzerheide/Valbella mit ihrem neuen
Polizeigesetz getan hat.
Andere Tourismus-Gemeinden regeln die
Leinenpflicht in ihren Verordnungen völlig vernünftig.
Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Es wird nur so viel reglementiert wie notwendig und
sinnvoll ist und vor allem keine Schikanen für eine
Gästegruppe. Nachfolgend einige Dokumente, die beim googeln gerade auffindbar
waren.
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