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Berichte aus dem Kontakt mit der Gemeindebehörde Vaz/Obervaz


03.05.2009:

Aufgrund meiner Nachfrage bei Herr Urs Häusermann, wie der Umsetzungsstand bezüglich des geplanten Korridors auf dem Heidsee inzwischen ist, kam die nachfolgende Antwort:

«Der Gemeindevorstand hat sich mit dem Vorschlag eines Hundekorridors  erneut befasst. Aufgrund der doch zahlreichen ablehnenden Stimmen von Seiten der Behörden wie auch von Seiten der Hundehalter und der übrigen Bevölkerung, hat der Gemeindevorstand beschlossen, von der Ausscheidung eines entsprechenden Korridors abzusehen. Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit der Erwirkung einer Gesetzesänderung mittels Initiative nach wie vor bestehen.»

Datei im PDF-Format...  Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2009


Etwas erstaunt bin ich schon, dass man den Versuch nun doch nicht starten will, nachdem er ein zweites Mal von Gemeindepräsident Urs Häusermann vorgeschlagen wurde und so wie ich an der Sitzung vom 25. Februar den Erläuterung entnehmen konnte, durchaus auch machbar gewesen wäre.

Urs Häusermann liegt in dem Punkt wahrscheinlich richtig, dass Hundehalter sich wohl wenig darum kümmern würden, denn Schikane bleibt Schikane. Die Ablehnung bestätigt, meine stets auch hier geäusserte Beurteilung, des arroganten Filzes und der Hundehasser (betroffen sind damit die hundehaltenden Gäste), zu Recht.

Dass der Fisch vom Kopfe her stinkt, zeigt nicht nur die Schandtat gegenüber den Gästen mit Hunden auf, sondern man kann es regelmässig im Novitats nachlesen, wenn seitens der verantwortlichen vom Tourismus usw. drauflos gejammert wird. Da wird dann vollmundig vom guten Einvernehmen mit den ach so wichtigen Gästen gesprochen und was man alles verbessern müsste.

Persönlich werde ich unseren Golden Retriever so führen, wie ich das auch in all den Jahren vorher gemacht habe, nämlich mit gesundem Menschenverstand, situativ angepasst mit oder ohne Leine. Der Hundeartikel im lokalen Polizeigesetz interessiert mich dabei herzlich wenig, wenn es um das Wohl meines Tieres geht, für das ich auf höherer Gesetzesstufe (Eidg. Tierschutzgesetz) verantwortlich bin.

Ulrich G. Krebser, Bassersdorf 3. Mai 2009
 



27.02.2009:

Am 25. Februar 2009 fand eine weitere Aussprache im Gemeindehaus Lenzerheide statt. Beteiligt waren diesmal die Frau Gemeinderatspräsidentin, Adelina Rischatsch, sowie der Gemeindepräsident, Herr Urs Häusermann. Ziel war es, in der Angelegenheit Leinenpflicht «Heidsee-Areal» weiterzukommen.

Es wurden alle möglichen Varianten besprochen. Als einzig kurzfristig gangbarer Weg bot sich nur der an, wo der Gemeindevorstand (ohne Gemeinderat und ohne Volksabstimmung) in eigener Kompetenz entscheiden kann. Alle anderen Ideen, z.B. auch mit einem Zeitfenster, wie es Davos um den See kennt, wären erst in einigen Jahren spruchreif und müssten  den Weg über den Gemeinderat und einer Urnenabstimmung gehen.

Es wurde auch der frühere Vorschlag von Urs Häusermann erörtert. Dieser sah eine «gesicherte Zone» auf dem Heidsee vor. Die Grösse des Heidsee, lässt nebst dem Rundweg für Spaziergänger und der Loipe, immer noch genügend grossen Raum, für eine separaten und grosszügig dimensionierten Bereich für die Hundehalter, wo die Hunde frei laufen können. Die technische Machbarkeit wurde mit dem Loipenchef, Herr Urs Baselgia besprochen und er steht dem Anliegen sehr positiv gegenüber.

Dieser Kompromiss wird an einer der nächsten Sitzung im Gemeindevorstand behandelt. Gemäss Urs Häusermann sollte der Zustimmung kein Hindernis im Weg stehen, zumal der Gemeindevorstand sich bereits einmal zustimmend zu einer solchen Lösung geäussert hat.

Das ganze ist für die kommende Wintersaison 2009/10 vorgesehen. Danach werden die Erfahrungen besprochen.

Es handelt sich hierbei um eine Kompromisslösung, die bei einer grosszügig dimensionierten Fläche, als Versuch akzeptiert werden kann.

Ulrich G. Krebser, Bassersdorf 27. Februar 2009
 



23.02.2009:

Gemäss heutigem Telefonat mit dem Gemeindeschreiber, Herr Johann Gruber, ist es selbstverständlich möglich, dass auch der Gemeindevorstand als Antrag über den Gemeinderat, bzw. der Gemeinderat selbst, eine Änderung am Polizeigesetz durchführen kann, ohne dass zuerst eine Volksinitiative gestartet werden muss. Solche Anpassungen unterliegen zur Genehmigung einer Volksabstimmung.

Dachte ich es mir doch, dass auch dieser Weg offen stehen muss. Eine pragmatische Lösung (hier aufgezeigt), zur Beilegung des jetzigen Zustand, ist somit auch ohne den Weg über eine Volksinitiative möglich.

Ulrich G. Krebser, Valbella 23. Februar 2009
 


18.02.2009:

Am 17. Februar 2009 fand ein Telefonat mit dem Gemeindepräsident, Herrn Urs Häusermann, statt. Er bestätigt, dass diesen Winter bislang keine Bussen wegen Missachtung der Leinenpflicht auf dem Heidsee ausgestellt wurden. Dies sei damit begründet, dass man zuerst abwarten wollte, ob eine Volksinitiative eingereicht werde. In der noch laufenden kurzen Wintersaison werden keine Massnahmen mehr bezüglich Durchsetzung der Leinenpflicht Heidsee-Areal erfolgen. Falls sich jedoch bis zum Winterbeginn 2009/2010, also im kommenden Dezember 2009, keine Gesetzesänderung aufgrund einer Initiative und Volksabstimmung, ergibt, so müsste die gesetzlich verankerte Leinenpflicht auch auf dem Heidsee-Areal durchgesetzt werden, d.h. mit Verwarnung bzw. Büssung der fehlbaren Hundehalter.

Eine Änderung des jetzigen Polizeigesetz (PG), z.B. mit einer Einschränkung der Leinenpflicht auf den Lido- sowie nördlichen Kioskbereich (Canols) was das Heidsee-Areal betrifft, ist nach Auskunft von Urs Häusermann ausschliesslich über den Weg einer Volksinitiative möglich. Der Gemeindevorstand, wie auch der Gemeinderat, könne in dieser Beziehung selbst keine Anpassung vornehmen.

Soviel zu den wesentlichen  Aussagen von Urs Häusermann.

Mich erstaunt die letztere Aussage etwas. Angenommen das PG zeigte anderweitige Mängel oder bislang noch nicht berücksichtigte Erfordernisse, so würde das heissen, dass weder der Gemeinderat noch der Gemeindevorstand daran etwas ändern könnten. Mir sind keine Gesetze bekannt, die nicht auch von den Parlamenten/Politikern wieder geändert werden können. In Bundesbern werden laufend Gesetze modifiziert und neuen Begebenheiten angepasst, ohne dass dafür zuerst eine Volksinitiative erfolgen muss. Bin mir nicht sicher, ob das einfach eine Ausrede ist, weil man nicht tätig werden möchte (Interessenkonflikte).

Ulrich G. Krebser, Valbella 18. Februar 2009

 


07.01.2009:
(Updated am 12.01.2009)

Am Dienstag, 6. Januar 2009 fand im Gemeindehaus ein ausgiebiges Gespräch mit dem Gemeindepräsident, Herr Urs Häusermann statt. Das Ergebnis wird von beiden Seiten als konstruktiv bezeichnet und die Gemeinde signalisiert Handlungsbedarf.

Urs Häusermann bedauert, dass es erst jetzt zu einem persönlichen Gespräch kam. Der grosse Wirbel hätte vermieden werden können. Ich nehme diesen Kritikpunkt entgegen. Es gab jedoch vor der Lancierung der Website heidseehunde.ch Kontakte per Telefon und Mail. Dabei liess man seitens der Gemeinde verlauten, dass vorerst kein Handlungsbedarf besteht, nachdem das Gesetz erst in Kraft getreten ist. Man möchte erst einmal Zeit ins Land streichen lassen um zu sehen, wie die Auswirkungen und Reaktionen sind. Das unlimitierte zeitliche Abwarten konnte ich so nicht akzeptieren, da erstens die Winterferien kurz bevorstanden und es zweitens für die Öffentlichkeitsarbeit oder nennen wir es auch den Protest, der beste und effizienteste Zeitpunkt war, sind doch zwischen Weihnachten und Neujahr die meisten Feriengäste vor Ort anzutreffen. Schlussendlich standen nach Jahrzehnten der Ruhe, diesen Winter den Hundehaltern und ihren Hunden einschneidende Massnahmen bevor. Und ein Protest ist auch nur dann sinnvoll, wenn er postwendend erfolgt. Der Wunsch für ein persönliches Treffen mit Urs Häusermann wurde von mir vor Weihnachten angemeldet und für die Woche nach dem Neujahr terminiert.

Rund vier Wochen nach der Lancierung von heidseehunde.ch sehe ich mich in der Wahl der gewählten Mittel (Internet) bestätigt. Einheimische und als neutral zu bezeichnende Personen, als Kenner des Gemeindewesens der Lenzerheide, bestätigten mir, dass man hier oben nur mit Druck etwas bewegen könne, will man nicht Gefahr laufen, dass Unliebsames (bewusst) zeitlich versandet.

Artikel 21, Absatz 3 enthält einige Punkte betreffend Leinenpflicht, woran sich die meisten Hundehalter gar nicht stören dürften, denn jeder verantwortungsvolle Hundehalter nimmt seinen Hund bei Spielplätzen an die Leine (oder er besucht diese schon gar nicht). Das Anleinen an verkehrsreichen Strassen ist eigentlich selbstverständlich, wie dass jede Mutter ihr Kleinkind dort an der Hand führt. Dazu braucht die Mehrheit der Hundehalter gar kein Gesetz.
 

Als einziger Diskussionspunkt verbleibt somit wenig, nämlich der Begriff des «Heidsee-Areals». Wie man im Protokoll der GR-Sitzung vom 30.09. nachlesen kann, wurde dem Antrag zu einer Leinenpflicht auf dem Heidsee-Areal (ohne weiteren Zusatz!) mit 7 zu 6 zugestimmt. In der Botschaft des Gemeinderates zur Urnenabstimmung vom 30. November 2008, heisst es dann aber gesamtes Heidsee-Areal. Wie fand der Zusatz «gesamtes» den Weg in die Botschaft und das Gesetz? Man könnte dies als Spitzfindigkeit abtun, aber in vielen Verordnungen und Gesetzen fallen diese unklaren und somit dehnbaren Bezeichnungen, bezüglich deren Interpretation und Anwendung, schlussendlich in den Ermessensspielraum der Exekutive.

Im Heidsee-Areal gibt es zwei Zonen, bei denen Hundehalter durchaus kurz ihren Hund anleinen können. Es betrifft das Lido mit dem Kiosk und der Bootsvermietung (Segelclub), sowie der am nördlichen Seeende gelegene Kiosk mit Kinderspielplatz. Urs Häusermann zeigte sich offen in diesem Punkt. Die Festlegung des «Heidsee-Areals» auf diese beiden genau bezeichneten Zonen mit Leinenpflicht, würde die derzeitige Situation sofort entspannen.

Es verbleibt somit zum aktuellen Gesetz eine sehr geringe Differenz und da stimmt mich die Aussage von Urs Häusermann zuversichtlich, dass man - ich nenne es mal so - die Definition des «Heidsee-Areals» unbürokratisch regelt, so dass uns Hundehaltern gedient ist und anderseits auch der Respekt gegenüber der Initiantin, Frau Adelina Rischatsch, gezollt wird.

Urs Häusermann legt Wert darauf, dass das Polizeigesetz zwar in Kraft ist, jedoch bislang niemand gebüsst worden sei und vorderhand auch niemand gebüsst werden soll, der sich nicht an die Leinenpflicht hält. Die bereits vorbereiteten Hinweistafeln sind nicht aufgestellt worden. Man wolle bis zur definitiven Klärung des Handlungsspielraums, welcher die derzeitige Situation entspannt, kein zusätzliches Feuer ins Oel giessen.

Gemäss Urs Häusermann bestehe der feste Wille, zu einer Lösung zu kommen und die Angelegenheit soll auch keinesfalls verzögert werden. Daher soll das Thema bereits an der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2009, in der Aula Lenzerheide ab 20 Uhr, (unter Varia) angesprochen werden.

Urs Häusermann wünscht, dass man den Gemeindebehörden nun die nötige Zeit einräumt und demzufolge soll von unserer Seite keine Ausweitung des Protests erfolgen. Dem kann ich so zustimmen und die Fairness gebietet es nun, dass den involvierten Personen die Zeit gelassen wird, um zu einem Ergebnis zu kommen. Die Wünsche der Hundehalter sind wie oben dargelegt klar und erfüllbar. Entscheiden müssen nicht wir, sondern diejenigen, die für das Image und das Wohl des Tourismusgebiets verantwortlich sind. Selbstverständlich halten wir ein Auge darauf und wenn wir nicht selbst auf der Heide anwesend sind, so haben wir genügend Verbündete, die mit Argusaugen wachen, was weiter vonstatten geht. Die Arbeit der Aktion heidseehunde.ch kann erst als beendet erklärt werden, wenn ein für uns vernünftiges Ergebnis vorliegt.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch kurz thematisieren: Nicht nur an der heutigen Sitzung, sondern auch in vielen Gesprächen mit anderen Personen kam das Thema Hundekot zur Sprache. Ich stelle fest, dass es in den letzten Jahren mit den an Wegen liegenden Häufchen wesentlich besser geworden ist. Mich stören diese selbstverständlich auch. Leider gibt es Hundehalter, die aus welchen Gründen auch immer, der Kotaufnahmepflicht nicht nachkommen. Wer jedoch meint, mit der Leinenpflicht sei das Problem behoben, der irrt. Denn, wer nicht unangeleint aufnimmt, der macht es auch an der Leine nicht! Das Nichtbeachten der Kotaufnahmepflicht ist ein eigener Tatbestand im Ordnungsbussenkatalog und braucht demzufolge gar nicht mit der Leinenpflicht verknüpft zu werden. Das Einhalten der Kotaufnahme ist schlussendlich Charaktersache wie vieles andere im Leben auch.

Andere Länder - andere Sitten. Bei uns sind die Robidogs seit langem gut verbreitet, während ausländische Feriengäste dieses System zur einfachen und sauberen Entsorgung, zum Teil gar noch nicht richtig kennen, weil es in ihren Ländern noch längst nicht so verbreitet ist wie in der Schweiz. Wie wäre es, wenn die Hotels den eincheckenden Gästen mit Hund ein Begrüssungsset, bestehend aus einigen Robidog-Säcklein, einer mehrsprachigen Anleitung zur Kotaufnahmepflicht sowie den gängigen Verhaltensregeln abgegeben würden? Das ganze Set könnte man mit einem Leckerbissen in Form eines Hundeguetzlis und einem Stück guter Schweizer Schokolade für den Halter ausschmücken (das Bettmümpfeli, welches in guten Hotels auf dem Kopfkissen vorzufinden ist). Das wäre sicher eine nette Geste und wenn nur die Hälfte der Gäste davon Gebrauch machen würde, wäre bereits einiges gewonnen.

Ulrich G. Krebser, Valbella 7. Januar 2009
 

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Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2012 / 08:33

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