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Berichte aus dem Kontakt mit der
Gemeindebehörde Vaz/Obervaz
03.05.2009:
Aufgrund meiner Nachfrage bei Herr Urs
Häusermann, wie der Umsetzungsstand bezüglich des
geplanten Korridors auf dem Heidsee inzwischen ist, kam die nachfolgende Antwort:
«Der
Gemeindevorstand hat sich mit dem Vorschlag
eines Hundekorridors erneut befasst. Aufgrund
der doch zahlreichen ablehnenden Stimmen von
Seiten der Behörden wie auch von Seiten der
Hundehalter und der übrigen Bevölkerung, hat der
Gemeindevorstand beschlossen, von der
Ausscheidung eines entsprechenden Korridors
abzusehen. Selbstverständlich bleibt die
Möglichkeit der Erwirkung einer Gesetzesänderung
mittels Initiative nach wie vor bestehen.»
Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20. Januar
2009
Etwas erstaunt bin ich schon, dass man den
Versuch nun doch nicht starten will, nachdem er
ein zweites Mal von Gemeindepräsident Urs
Häusermann vorgeschlagen wurde und so wie ich an
der Sitzung vom 25. Februar den Erläuterung
entnehmen konnte, durchaus auch machbar gewesen
wäre.
Urs Häusermann liegt in dem Punkt wahrscheinlich
richtig, dass Hundehalter sich wohl wenig darum
kümmern würden, denn Schikane bleibt Schikane.
Die Ablehnung bestätigt, meine stets auch hier
geäusserte Beurteilung, des arroganten Filzes
und der Hundehasser (betroffen sind damit die
hundehaltenden Gäste), zu Recht.
Dass der Fisch vom Kopfe her stinkt, zeigt nicht
nur die Schandtat gegenüber den Gästen mit
Hunden auf, sondern man kann es regelmässig im
Novitats nachlesen, wenn seitens der
verantwortlichen vom Tourismus usw. drauflos
gejammert wird. Da wird dann vollmundig vom
guten Einvernehmen mit den ach so wichtigen
Gästen gesprochen und was man alles verbessern
müsste.
Persönlich werde ich
unseren
Golden Retriever so führen, wie ich das auch
in all den Jahren vorher gemacht habe, nämlich
mit gesundem Menschenverstand, situativ
angepasst mit oder ohne Leine. Der Hundeartikel
im lokalen Polizeigesetz interessiert mich dabei
herzlich wenig, wenn es um das Wohl meines
Tieres geht, für das ich auf höherer
Gesetzesstufe (Eidg. Tierschutzgesetz)
verantwortlich bin.
Ulrich G. Krebser, Bassersdorf 3. Mai 2009
27.02.2009:
Am 25. Februar 2009 fand eine weitere
Aussprache im Gemeindehaus Lenzerheide statt.
Beteiligt waren diesmal die Frau
Gemeinderatspräsidentin, Adelina Rischatsch,
sowie der Gemeindepräsident, Herr Urs
Häusermann. Ziel war es, in der Angelegenheit
Leinenpflicht «Heidsee-Areal» weiterzukommen.
Es wurden alle möglichen Varianten
besprochen. Als einzig kurzfristig gangbarer Weg
bot sich nur der an, wo der Gemeindevorstand
(ohne Gemeinderat und ohne Volksabstimmung) in
eigener Kompetenz entscheiden kann. Alle anderen
Ideen, z.B. auch mit einem Zeitfenster, wie es
Davos um den See kennt, wären erst in einigen
Jahren spruchreif und müssten den Weg über
den Gemeinderat und einer Urnenabstimmung gehen.
Es wurde auch der frühere Vorschlag von Urs
Häusermann erörtert. Dieser sah eine «gesicherte
Zone» auf dem Heidsee vor. Die Grösse des
Heidsee, lässt nebst dem Rundweg für
Spaziergänger und der Loipe, immer noch genügend
grossen Raum, für eine separaten und grosszügig
dimensionierten Bereich für die Hundehalter, wo
die Hunde frei laufen können. Die technische
Machbarkeit wurde mit dem Loipenchef, Herr Urs
Baselgia besprochen und er steht dem Anliegen
sehr positiv gegenüber.
Dieser Kompromiss wird an einer der nächsten
Sitzung im Gemeindevorstand behandelt. Gemäss
Urs Häusermann sollte der Zustimmung kein
Hindernis im Weg stehen, zumal der
Gemeindevorstand sich bereits einmal zustimmend
zu einer solchen Lösung geäussert hat.
Das ganze ist für die kommende Wintersaison
2009/10 vorgesehen. Danach werden die
Erfahrungen besprochen.
Es handelt sich hierbei um eine
Kompromisslösung, die bei einer grosszügig
dimensionierten Fläche, als Versuch akzeptiert
werden kann.
Ulrich G. Krebser, Bassersdorf 27. Februar 2009
23.02.2009:
Gemäss heutigem Telefonat mit dem
Gemeindeschreiber, Herr Johann Gruber, ist es
selbstverständlich möglich, dass auch der
Gemeindevorstand als Antrag über den
Gemeinderat, bzw. der Gemeinderat selbst, eine Änderung
am Polizeigesetz durchführen kann, ohne dass
zuerst eine Volksinitiative gestartet werden
muss. Solche Anpassungen unterliegen zur
Genehmigung einer Volksabstimmung.
Dachte ich es mir doch, dass auch dieser
Weg offen stehen muss. Eine pragmatische Lösung
(hier
aufgezeigt), zur Beilegung des jetzigen
Zustand, ist somit auch ohne den Weg über eine
Volksinitiative möglich.
Ulrich G. Krebser, Valbella 23. Februar 2009
18.02.2009:
Am 17. Februar 2009 fand ein Telefonat
mit dem Gemeindepräsident, Herrn Urs Häusermann,
statt. Er bestätigt, dass diesen Winter bislang
keine Bussen wegen Missachtung der Leinenpflicht
auf dem Heidsee ausgestellt wurden. Dies sei damit begründet,
dass man zuerst abwarten wollte, ob eine
Volksinitiative eingereicht werde. In der noch
laufenden kurzen Wintersaison werden keine
Massnahmen mehr
bezüglich Durchsetzung der Leinenpflicht
Heidsee-Areal erfolgen. Falls sich jedoch bis
zum Winterbeginn 2009/2010, also im kommenden
Dezember 2009, keine Gesetzesänderung aufgrund einer
Initiative und Volksabstimmung, ergibt, so
müsste die gesetzlich verankerte Leinenpflicht
auch auf dem Heidsee-Areal durchgesetzt werden, d.h. mit Verwarnung bzw.
Büssung der fehlbaren Hundehalter.
Eine Änderung des jetzigen Polizeigesetz (PG),
z.B. mit einer Einschränkung der Leinenpflicht auf den Lido- sowie nördlichen
Kioskbereich (Canols) was das Heidsee-Areal
betrifft, ist nach Auskunft von Urs
Häusermann ausschliesslich über den Weg einer
Volksinitiative möglich. Der Gemeindevorstand,
wie auch der Gemeinderat, könne in dieser
Beziehung selbst keine Anpassung vornehmen.
Soviel zu den wesentlichen Aussagen von
Urs Häusermann.
Mich erstaunt die letztere Aussage etwas.
Angenommen das PG zeigte anderweitige Mängel
oder bislang noch nicht berücksichtigte
Erfordernisse, so würde
das heissen, dass weder der Gemeinderat noch der
Gemeindevorstand daran etwas ändern könnten. Mir
sind keine Gesetze bekannt, die nicht auch von
den Parlamenten/Politikern wieder geändert
werden können. In Bundesbern werden laufend
Gesetze modifiziert und neuen Begebenheiten
angepasst, ohne dass dafür zuerst eine
Volksinitiative erfolgen muss. Bin mir nicht
sicher, ob das einfach eine Ausrede ist, weil
man nicht tätig werden möchte
(Interessenkonflikte).
Ulrich G. Krebser, Valbella 18. Februar 2009
07.01.2009:
(Updated am 12.01.2009)
Am Dienstag, 6. Januar 2009 fand im
Gemeindehaus ein
ausgiebiges Gespräch mit dem Gemeindepräsident,
Herr Urs Häusermann statt. Das
Ergebnis wird von beiden Seiten als konstruktiv bezeichnet und
die Gemeinde signalisiert Handlungsbedarf.
Urs Häusermann bedauert, dass es erst
jetzt zu einem persönlichen Gespräch kam. Der
grosse Wirbel hätte vermieden werden können. Ich
nehme diesen Kritikpunkt entgegen. Es gab jedoch
vor der Lancierung der Website heidseehunde.ch Kontakte per Telefon und Mail.
Dabei liess man seitens der Gemeinde verlauten, dass vorerst kein
Handlungsbedarf besteht, nachdem das Gesetz erst
in Kraft getreten ist. Man möchte erst
einmal Zeit ins Land streichen lassen um zu
sehen, wie die Auswirkungen und Reaktionen sind.
Das unlimitierte zeitliche Abwarten konnte ich so nicht akzeptieren, da
erstens die
Winterferien kurz bevorstanden und es zweitens für die
Öffentlichkeitsarbeit oder nennen wir es auch
den Protest, der beste und effizienteste
Zeitpunkt war, sind doch zwischen Weihnachten
und Neujahr die meisten Feriengäste vor Ort
anzutreffen. Schlussendlich standen nach
Jahrzehnten der Ruhe, diesen Winter den
Hundehaltern und ihren Hunden einschneidende Massnahmen
bevor. Und ein Protest ist auch nur dann
sinnvoll, wenn er postwendend erfolgt. Der
Wunsch für ein persönliches Treffen mit Urs
Häusermann wurde von mir vor Weihnachten
angemeldet und für die Woche nach dem
Neujahr terminiert.
Rund vier Wochen nach der Lancierung von
heidseehunde.ch
sehe ich mich in der Wahl der gewählten Mittel
(Internet) bestätigt. Einheimische und als neutral
zu bezeichnende
Personen, als Kenner des Gemeindewesens der
Lenzerheide, bestätigten mir, dass man hier oben nur
mit Druck etwas bewegen könne, will man nicht
Gefahr laufen, dass Unliebsames (bewusst)
zeitlich versandet.
Artikel 21, Absatz 3 enthält einige Punkte betreffend
Leinenpflicht, woran sich die meisten
Hundehalter gar nicht stören dürften, denn jeder
verantwortungsvolle Hundehalter nimmt seinen
Hund bei Spielplätzen an die Leine (oder er
besucht diese schon gar nicht). Das Anleinen an
verkehrsreichen Strassen ist eigentlich
selbstverständlich, wie
dass jede Mutter ihr Kleinkind dort an der Hand
führt. Dazu braucht die Mehrheit der
Hundehalter gar kein Gesetz.
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Als einziger Diskussionspunkt
verbleibt somit wenig, nämlich der Begriff des
«Heidsee-Areals». Wie man im Protokoll der
GR-Sitzung vom 30.09. nachlesen kann, wurde dem
Antrag zu
einer Leinenpflicht auf dem Heidsee-Areal (ohne
weiteren Zusatz!) mit 7
zu 6 zugestimmt. In der Botschaft des
Gemeinderates zur Urnenabstimmung vom 30.
November 2008, heisst es dann
aber gesamtes Heidsee-Areal. Wie fand der
Zusatz «gesamtes» den Weg in die Botschaft und
das Gesetz? Man könnte dies als
Spitzfindigkeit abtun, aber in vielen
Verordnungen und
Gesetzen fallen diese unklaren und somit dehnbaren Bezeichnungen,
bezüglich deren Interpretation und Anwendung, schlussendlich
in den Ermessensspielraum der Exekutive.
Im Heidsee-Areal gibt es zwei Zonen, bei denen
Hundehalter durchaus kurz ihren Hund anleinen können. Es
betrifft das Lido mit dem Kiosk und der
Bootsvermietung (Segelclub), sowie der am nördlichen Seeende
gelegene Kiosk mit
Kinderspielplatz. Urs Häusermann zeigte sich
offen in diesem Punkt.
Die Festlegung des «Heidsee-Areals» auf diese beiden
genau bezeichneten Zonen mit Leinenpflicht, würde die
derzeitige Situation sofort entspannen.
Es verbleibt somit zum aktuellen Gesetz eine
sehr geringe Differenz und da stimmt mich die Aussage
von Urs Häusermann
zuversichtlich, dass man - ich nenne es mal so -
die Definition des «Heidsee-Areals» unbürokratisch
regelt, so dass uns Hundehaltern gedient ist und
anderseits auch der Respekt gegenüber der Initiantin,
Frau
Adelina Rischatsch, gezollt wird. |
Urs Häusermann legt Wert darauf,
dass das Polizeigesetz zwar in Kraft ist, jedoch
bislang niemand gebüsst worden sei und
vorderhand auch niemand gebüsst werden soll, der
sich nicht an die Leinenpflicht hält. Die
bereits vorbereiteten Hinweistafeln sind nicht
aufgestellt worden. Man wolle bis zur
definitiven Klärung des Handlungsspielraums,
welcher die derzeitige Situation entspannt, kein
zusätzliches Feuer ins Oel giessen.
Gemäss Urs Häusermann bestehe der feste Wille,
zu einer Lösung zu kommen und die
Angelegenheit soll auch keinesfalls verzögert
werden. Daher soll das Thema bereits an der
nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
20. Januar 2009, in der Aula Lenzerheide ab 20
Uhr, (unter Varia) angesprochen
werden.
Urs Häusermann wünscht, dass man den
Gemeindebehörden nun die nötige Zeit einräumt
und demzufolge soll von unserer Seite keine
Ausweitung des Protests erfolgen. Dem kann ich
so zustimmen und die Fairness gebietet es nun,
dass den involvierten Personen die Zeit gelassen
wird, um zu einem Ergebnis zu kommen. Die
Wünsche der Hundehalter sind wie oben dargelegt
klar und erfüllbar. Entscheiden müssen nicht
wir, sondern diejenigen, die für das Image und
das Wohl des Tourismusgebiets verantwortlich
sind. Selbstverständlich halten wir ein Auge
darauf und wenn wir nicht selbst auf der
Heide anwesend sind, so haben wir genügend
Verbündete, die mit Argusaugen wachen, was
weiter vonstatten geht. Die Arbeit der Aktion
heidseehunde.ch kann erst als beendet erklärt
werden, wenn ein für uns vernünftiges Ergebnis
vorliegt.
Einen weiteren Punkt möchte ich noch kurz
thematisieren:
Nicht nur an der heutigen
Sitzung, sondern auch in vielen
Gesprächen mit anderen Personen kam das Thema Hundekot zur Sprache.
Ich stelle fest, dass es in den letzten Jahren
mit den an Wegen liegenden Häufchen wesentlich
besser geworden ist. Mich stören diese
selbstverständlich auch. Leider gibt es
Hundehalter, die aus welchen Gründen auch
immer, der Kotaufnahmepflicht nicht nachkommen.
Wer jedoch meint, mit der Leinenpflicht sei das
Problem behoben, der irrt. Denn, wer nicht unangeleint
aufnimmt, der macht es auch an der Leine nicht!
Das Nichtbeachten der Kotaufnahmepflicht ist
ein
eigener Tatbestand im Ordnungsbussenkatalog und
braucht demzufolge gar nicht mit der Leinenpflicht
verknüpft zu werden. Das Einhalten der
Kotaufnahme ist schlussendlich
Charaktersache wie vieles
andere im Leben auch.
Andere Länder - andere Sitten.
Bei uns sind die Robidogs seit langem gut
verbreitet, während ausländische Feriengäste dieses
System zur einfachen und sauberen Entsorgung,
zum Teil gar noch nicht richtig kennen, weil es
in ihren Ländern noch längst nicht so verbreitet
ist wie in der Schweiz. Wie wäre es, wenn die Hotels den
eincheckenden Gästen mit Hund ein
Begrüssungsset, bestehend aus einigen
Robidog-Säcklein, einer mehrsprachigen Anleitung
zur Kotaufnahmepflicht sowie den gängigen
Verhaltensregeln abgegeben würden? Das ganze Set könnte
man mit einem Leckerbissen in Form eines Hundeguetzlis und
einem Stück guter Schweizer Schokolade für den Halter ausschmücken
(das Bettmümpfeli, welches in guten
Hotels auf dem Kopfkissen vorzufinden ist). Das
wäre sicher eine nette Geste und wenn nur die
Hälfte der Gäste davon Gebrauch machen würde, wäre
bereits einiges gewonnen.
Ulrich G. Krebser, Valbella 7. Januar 2009
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